Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 13597, Berlin Sp, auf der Ruhlebener Str. 97, Ri. Charlottenburger Chaussee um 40 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 90 km/h.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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