Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 03.03.2016 in Rosenheim, Prinzregentenstraße, Höhe Hs.-Nr. 89-101  um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland

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