Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 74078, Heilbronn-Kirchhausen, auf der Schlossstraße um 27 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 57 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Heilbronn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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