Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, auf der Donaustaufer Straße, ggü. Hs.-Nr. 232, Ri. Regensburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 78 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto. Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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