Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, auf der Kirchmeierstraße mit 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Radar dokumentierte mit Frontfoto 66 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Regensburg übersandte Vordruck Anhörung

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