Der Rotlichtverstoß in 47249, Duisburg, Karl-Jarres-Straße / Johanniterstraße wurde mittels Aussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 19 OWiG

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg erhob 288,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragung

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