In Duisburg, auf der A 40, FR NL, bei km 34,291 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 110 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Duisburg übersandte Anhörungsbogen
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