Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12627, Berlin, auf der Quedlinburger Str., Ri. Luis-Lewin-Str. mit 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Lasermessprotokoll

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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