Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 11.04.2016 innerhalb geschlossener Ortschaften in Stadt Salzwedel, auf der St. Georg-Straße, Höhe Perver-Grundschule, FR Arendseer Straße um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Radarmessung ergab 51 km/h mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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