Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 13.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stadt Salzwedel, OT Mahlsdorf, B 71, Höhe Abschnitt 016, km 4.2, Fahrtrichtung Winterfeld um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Radarmessung 66 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.4 BKat

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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