In Cloppenburg, Kellerhöher Straße, K 167, Richtung Beverbruch, Abschnitt 10, Station 2.400 – 2.600 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Infrarot-Lasermessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 87 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Anhörung

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.