Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Cloppenburg-Stapelfeld, auf der B 213, Abschnitt 420, Station 0,237, Fahrtrichtung Lingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: stationäre Geschwindigkeitsmessanlage, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandt.

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