Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der Kurt-Schumacher-Allee, ggü. August-Bebel-Park, i. Ri. Altmannbrücke ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 73 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandt.

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