Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 10779, Berlin, Hohenstaufenstraße 50, Ri. Pallasstr. um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 47 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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