Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 79341, Kenzingen, Bombacher Straße, nach Einm. Weinstube, Richtung Bombach wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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