Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79341 Kenzingen, auf der Breitenfeldstr., Höhe Kreuzung Wiesenstraße, Richtung Wiesenstraße mit 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Emmendingen erlassen.

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