Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Vinnen, L 55, Abs. 100, Höhe Stat. 0,76, FR Herßum die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Formular Anhörung

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