Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14052, Berlin, Heerstraße, 21 ggü. mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte mit Frontfoto 69 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung

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