Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72072, Tübingen, B 28, FR Reutlingen  begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit semistat. Messgerät PoliScan Speed mit Foto 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Vordruck Anhörung

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