Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Jevenstedt, K 27, Itzehoer Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 73 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lichtschrankenmessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rendsburg-Eckernförde übersandte Vordruck Anhörung

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