Mit 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Westerrönfeld außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 202, Abs. 423, km 0,1, FR Kiel gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 73 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rendsburg-Eckernförde übersandte Vordruck Anhörung

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