Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Rastatt, auf der Badener Straße Kreuzung Kehler Straße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage TRAFFIPHOT TPH III mit Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Rastatt
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