Der nötige Abstand wurde in Mörfelden-Walldorf, auf der BAB 5, RF Frankfurt, km 504,345 nicht eingehalten. Am 02.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 67,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 33,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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