Rotlichtverstoß wurde in Karlsruhe, auf der B 10, Keßlerstraße, linke + rechte Fahrspur, Ri, Kriegstraße begangen. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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