In München, auf der Ständlerstraße, östlich, Albert-Schweizer-Straße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden 95 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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