Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Gronau, Laubstiege, Fahrradstraße, FR Friedensweg um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung  ergab 46 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung

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