Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69469, Weinheim, Mannheimer Straße mit 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Weinheim übersandt.

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