Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Krefeld, Kölner Str., zw. Orteingangstafel u. Hafelsstr. FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 52 km/h mit Messgerät Traffistar S 350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  übersandte Fragebogen zur Fahrerermittlung

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