Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund auf dem Westfalendamm wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 66 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Schriftliche Verwarnung erhalten. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.

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