Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 70736, Fellbach, auf der Remstalstraße, Höhe Festhalle, FR Waiblingen um 58 km/h bei zulässigen 78 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 48 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Fellbach übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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