In Augsburg, auf der Konrad-Adenauer-Allee Nr. 31 – 33, in FR. Königsplatz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 17.05.2016 um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Augsburg

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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