Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Büttel, Hauptstraße, in Höhe Einmündung Deichstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die mit Lichtschrankenmessung mit Foto festgestellte Geschwindigkeit betrug 74 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Zeugenfragebogen
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