Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Büttel, B 5, Abschnitt 210, km 0,800 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 110 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lichtschrankenmessung und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung

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