Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14109, Berlin, BAB 115 Nord, Zollamt Dreilinden, Nord begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto 111 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung

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