Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 28.09.2015 in Offenbach a. M., Offebach a.M., Untere Grenzstraße, Richtung Mühlheimer Straße um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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