Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Offenbach, auf der B 459, Höhe NK 018, bei km 0,750, FR Offenbach die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formblatt Anhörung

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