Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 10557, Berlin Mi., Heidestr. 45, Ri. Minna-Cauer-Straße um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 50,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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