Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12107, Berlin Te/Sb, Mariendorfer Damm 222, Ri. Lichtenrader Damm die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit einem Geschwindigkeitsmessgerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit wurden 71 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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