Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10627, Berlin Ch/Wi., Kaiser- Friederich-Str. 67, Ri. Luisenplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 49 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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