Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 74924, Neckarbischofsheim, auf der K 4185, auf der Flinsbacher Straße, Höhe Kapplersgärten, Fahrtrichtung Ortsmitte um 33 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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