Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 75053, Gondelsheim, Bruchsaler Straße, in Höhe Spielplatz, FR B 35 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 82 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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