Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Ammonstr, aus Ri. Falkenstraße, in Ri. Wiener Platz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 71 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec digital mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Formular Zeugenanhörung / Fahrerermittlung

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