Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Dresden, auf der Bautzener Straße, in Höhe Löwenstr., landwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät GATSO digital mit Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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