Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grimma, auf der Lausicker Straße, i H. BAYWA, Fahrtrichtung Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 77 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät Leivtec XV3 und Frontfoto, Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grimma

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