Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Grimma, auf der Beiersdorfer Straße, Höhe BHS, FR Grimma um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 15,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit  LEIVTEC XV3, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grimma übersandte Anhörung

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