Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heppenheim, Heppenheim, auf der B 460, Lorscher Straße, Höhe Nr. 21, FR Westen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 57 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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