Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heppenheim. auf der Lorscher Straße, in Fahrtrichtung Innenstadt mit 43 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 134 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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