Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heppenheim, Ernst-Schneider-Straße, FR B3 um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 52 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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