Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde in Dresden, auf der Meißener Landstraße, zw. LM 30-32, aus Richtung Pfaffengrund, in Ri. Hamburger Straße festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab 71 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Formular Zeugenanhörung

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