Auf der B 105, Ortsdurchfahrt Mallentin, im Abs. 80, bei km 0,475, i. R. Grevesmühlen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 84 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Nordwestmecklenburg übersandte Formular Anhörung
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